Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Schutzkleidung Fa. Consultiv | 63 Beiträge |
Autor | Mark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg | 464898 |
Datum | 20.02.2008 08:07 MSG-Nr: [ 464898 ] | 35867 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
Hallo Peter,
wir haben gerade bei Consultiv für 80 Einsatzkräfte neue Schutzkleidung (Jacken und Hosen) bestellt; Consultiv kann bestätigen, dass die Schutzkleidung dem "Anhang B" der DIN EN 469:2006 entspricht; die Unfallkasse Baden-Württemberg sagt in der aktuellen PSA-Broschüre in Übereinstimmung mit der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal, dass dies für den Feuerwehrdienst (zumindest bei uns in Baden-Württemberg) ausreichend ist - da ist die EN 471 somit nicht zwingend erforderlich.
Die Unfallkasse (Herr Obergöker) hat uns auf Rückfrage mitgeteilt, dass diese Aussage klar so in der PSA-Broschüre drinsteht und die Unfallkasse absolut hinter diese Aussage steht; die Unfallkasse hat aber auch gesagt, dass manche da "mehr hineininterpretieren wollen" als tatsächlich notwendig (und sinnvoll) ist. Für Baden-Württemberg ist es also ausreichend, wenn Anhang B der DIN EN 469:2006 erfüllt wird - und das erfüllt die Consultivkleidung. Somit braucht im Feuerwehrdienst keine zusätzliche Warnweste getragen werden - und das sehe ich als "Warnwestenbefreiung" an; unabhängig von der EN 471.
Den Link zu der PSA-Broschüre (siehe Seite 6 - rechts oben):
Hoffe dass ich Dir damit helfen konnte.
Markus
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