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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz von Blauen Rundumlicht bei Übungen | 57 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 464888 | ||
Datum | 20.02.2008 00:06 MSG-Nr: [ 464888 ] | 15337 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder Pott Da ich keine Stelle finde, kann man doch auch keine Ausnahmegenehmigung erteilen? Jepp, aber darüber wundere ich mich schon lange nicht mehr, das wir uns in einigen Bundesländern Sachen genehmigen lassen sollen, die eigendlich durch Bundesrecht nicht verboten und mit GMV geboten sind. Nur das dann auch noch falsche Rechtsgrundlagen in den Formularen zum "Antrag auf Genehmigung zur durchführung übertragener hoheitlicher Aufgaben" auftauchen macht mich nachdenklich. Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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