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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Ehrenordnung | 30 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 464867 | ||
Datum | 19.02.2008 22:16 MSG-Nr: [ 464867 ] | 12310 x gelesen | ||
Hallo Michael, ich kann zwar zu Deinem Informationswunsch nichts beitragen, finde aber diesen Wunsch in Ordnung. Geschrieben von Michael Krüger Liegen in Euren Kreisfeuerwehrverbänden schriftliche Voraussetzungen für die Ehrenordnung Begründung: Ich kenne mindestens einen Fall da wurde der Wunsch Verdiende FW- Angehörige mit einem Orden oder ähnlichem zu Ehren durch den Vorstand des KFW abgelehnt und damit nicht weitergeleitet. Die führte zu regen Diskussionen, innerhalb der Wehr wobei der KFV sehr schlecht dargestellt wurde. Der erfolg der Geschichte: Die Gemeinde hat ihre eigenen Auszeichnungen gestiftet, die nun verliehen werde, Dies ist aber auch nicht im Sinne des Erfinders. Deshalb finde ich eine klare Ehrenordnung gut. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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