| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Rechtliche Folgen, war: Gemeinde will nur ein LF 10/6 mit Staffel | 6 Beiträge |
| Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 464441 |
| Datum | 18.02.2008 10:08 MSG-Nr: [ 464441 ] | 4282 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Feuerwehrmann
Innenangriff
Einsatzleiter
....bisher ging es bisher ür die Kommune in der Regel wohl immer glimpflich aus, weil die Klage nicht mit dem notwendigen Nachdruck vorgetragen wurde (Zivilrecht).
überladenes Fahrzeug => Unfall mit Todesfolge oder schweren gesundheitlichen Schäden => Strafprozeß (wenn hier zivilrechtlich in der Vergangenheit nichts "Großes" passiert ist, dann weil man hier hinter den Kulissen das versucht hat über die Versicherung abzuwickeln, die das geschluckt hat, oder eventuell nicht so genau nachfragen wollte )
(Übrigens in meiner WF hat man konsequent sich des Themas Endgewicht der Fahrzeuge angenommen und schwups waren Fahrzeuge nur noch für Klasse 2-Fahrer freigegeben incl. techn. Randbedingungen - es gibt also auch Positivbeispiele)
FM bei IA mit sträflich falscher Taktik durch den EL umgekommen => Staatsanwalt; ggf. Nebenklage der Hinterbleibenen => Wenn hier der Ernährer wegfällt geht es auch uns Geld. Entweder zahlt die Versicherung großzügig oder im anderen fall wird die familie versuchen anderweitig an geld zu kommen um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Auch kann die Versicherung ihrerseits nach Vorleistung einen Verantwortlichen in regerss nehmen.
Ich gebe zu, im zivilrechtlichen Bereich ist dies wohl noch nicht konsequent durchgezogen worden. Und Gott sei Dank haten wir nur so selten Todesfääle im Einsatz, die den Staatsanwalt mit einer Anklage zur Folge hatten.
Das bedeutet aber nicht, dass es immer so weiter geht. Ich bin mir absolut sicher : Irgendwann erwischt es den Ersten ...
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