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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAusnahme von Fw-Fahrzeugen bei ausgesprochenem Fahrverbot8 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz463968
Datum16.02.2008 14:11      MSG-Nr: [ 463968 ]5300 x gelesen

Geschrieben von Uwe SchmidtES gibt Bereiche in denen ich ein "vielleicht" oder "teilweide" gelten, aber bei Sicherheitsfragen nicht und da zähle ich auch das fahren zu.

Wir hatten das Thema vor kurzem ja schon einmal.

Wenn man bei der FF bei Alarm dann ebend keinen Fahrer hat und daher nicht ausrücken kann?
"Ok, bleiben wir halt drinnen" denken, Nachbarwehr alarmieren, wieder nach Hause fahren.

Alternativ kann man sich etwas mit dem "rechtfertigenden Notstand" und der darin geforderten Güterabwehr beschäftigen.

"Der gesperrte Fahrer ist der einzige, den ich gerade zur hand habe" ist natürlich überhaupt erstmal grundvorraussetzung für diese Überlegung.

Jetzt hast du auf der einen Seite den Einsatz. Desto mehr Gefahr umso mehr ist das erstmal ein Grund möglichst schnell auszurücken.

Auf der anderen Seite hast du einen FAhrer:
Der hat das FAhren von so einem Fahrzeug gelernt
der kann das Fahrzeug fahren
der wäre gesundheitlich momentan Fahrtauglich
der ist prinzipiell dazu geeignet ein Fahrzeug zu führen
(man kann ja auch seinen Führerschein aus gründen entzogen bekommen, bei denen man dazu nicht mehr
geeignet wäre)

Das einzige was dagegenspricht dass er fährt ist das Sanktionsinteresse der Straßenverkehrsbehörde der einzelnen Person gegenüber.


Wie die jeweilige Führungskräft am Gerätehaus dann die Notwendigkeit des Einsatzes (also genau diesen Einzelfall) gegenüber dem Sanktionsinteresse der Straßenverkehrsbehörde gegeneinander abwägt ist letztendlich die Frage.
Diese werden wir hier nicht allgemeingültig entscheiden können.


Grüße

Manuel



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 15.02.2008 18:59 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 15.02.2008 19:54 ., Nordheim
 16.02.2008 09:36 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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 16.02.2008 14:11 ., Westerwald
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