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Berufsfeuerwehr
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAusnahme von Fw-Fahrzeugen bei ausgesprochenem Fahrverbot8 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz463929
Datum16.02.2008 09:36      MSG-Nr: [ 463929 ]5351 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Uwe Schmidtund wir lassen jeden auch mit x,x Promille fahren. Nein Fahrverbot ist Fahrverbot ohne Ausnahme Regel!

Bei Alkohol oder Drogen eben gerade nicht. Und bei Komplettentzug des FS eben gerade auch nicht. Aber wenn einer ein einmonatiges Fahrverbot wegen anderer Dinge hat, warum sollte der im Einsatzfalle, wenn's nicht anders geht, nicht ein Einsatzfahrzeug fahren dürfen? Wer beruflich auf den FS angewiesen ist (egal ob bei einer BF oder nicht), der weiß um das Risiko des Jobverlustes bei Farhverbot oder Komplettführerscheinverlust.

Wieso wußte ich, dass jetzt wieder gleich die Extrembeispiele kommen. So langsam werden wir digital, weil jeder den GMV abschaltet und nur noch "ja" oder "nein" geht, ein "vielleicht" oder "teilweise" gibt's schon gar nicht mehr...

Gruß,
Michael



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 15.02.2008 17:52 Katj7a R7., Köln
 15.02.2008 17:59 ., Nordheim
 15.02.2008 18:59 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 15.02.2008 19:54 ., Nordheim
 16.02.2008 09:36 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 16.02.2008 09:56 ., Nordheim
 16.02.2008 14:11 ., Westerwald
 16.02.2008 05:09 Jürg7en 7H., Herne

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