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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken | 463918 | ||
Datum | 16.02.2008 01:54 MSG-Nr: [ 463918 ] | 94312 x gelesen | ||
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Ich sehe es so: Erstens: Wozu gibt es Werkfeuerwehren? Ich bin mal gespannt, worin ihr weiterer Nutzen besteht. Zweitens: Ich las: "Die WF soll nun auf die BF zugehen." Verzeihung...aber wer will was von wem? Ist das nicht die zentrale Frage? Drittens: Haben die Kollegen der WF von der ganzen gesetzlichen Entwicklung nichts gewußt? Das vermag ich kaum zu glauben! Warum ist es nun doch so gekommen? Viertens: Hat jemand außer dem Gesetzentwurf und / oder der euphorischen Erklärung des LFV überhaupt die Endfassung des neuen BayFwG schonmal gesehen? Möglicherweise mit diversen Durchführungsbestimmungen gar? Vielleicht sollte man das erstmal abwarten - und lesen. Ich meine: Die Frage der Haftung bei einsatztaktischen Fehlern aufgrund Unkenntnis des Betriebes und der notwendigen Betriebsabläufe wird sich von ganz alleine erledigen. Wer etwas will - WENN er will - , muß auch die Folgen tragen...muß jeder von uns im täglichen Leben auch. Ich bin jedoch fest davon überzeugt, daß diejenigen, die die Einsätze (zukünftig) leiten (müssen), sich die gleiche Frage stellen: "Wie soll ich Einsatzbefehle geben, ohne Bescheid zu wissen, wo ich bin..." Ich lasse mich überraschen, was sich tatsächlich ändern wird. :o) Klaus Düdder ------------------- Ein Computer hilft einem, viel Arbeit zu vermeiden, welche man ohne ihn gar nicht gehabt hätte... | ||||
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