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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemluftqualität | 9 Beiträge | ||
Autor | Erik8 H.8, Rüsselsheim / Hessen | 463789 | ||
Datum | 15.02.2008 16:37 MSG-Nr: [ 463789 ] | 8408 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino M.W. ist nichts davon zulässig... (TÜV-Prüfung der Druckbehälter wird doch u.a. genau auch deshalb gemacht.) Ich hatte das Vergnügen beim Reinigen einer Taucherflasche dabei zu sein. (Letzte Prüfung lag 26 Monate zurück.) Was nach der Reinigung zu Tage gefördert wurde machte mich nachdenklich, da Atemluftflaschen der Feuerwehr nur alle 5 Jahre? zum TÜV müssen. | ||||
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