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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 463781 | ||
Datum | 15.02.2008 16:23 MSG-Nr: [ 463781 ] | 94398 x gelesen | ||
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In weiten Teilen kann ich mit dem neuen Bayer. Fw Gesetz auch leben, doch es hat auch einen ganz großen Nachteil aus Sicht der WFen. Unsere Freunde von den BFen haben sich dabei das Recht verschafft auch auf dem räumlichen Zuständigkeitsgebiet der WF die Einsatzleitung einzufordern. Da sind fachliche Zweifel angebracht ob das auch gut geht, wenn der ZF der BF ohne betriebsspezifische Kenntnisse (und auf Grund seines Ausbildungsganges oftmals auch ohne spezifische Fachkenntnisse) nun "mutig" Einsatzbefehle gibt. Mal ein paar denkbare Beispiele: 1) Brand auf dem Flughafen. Bisher Hoheitsgebiet der WF (Flughafenfeuerwehr). Nun kommt die BF und kann de jure die EL beanspruchen. Meint dann der EL der BF ohne jegliche Flugzeugbranderfahrung und Ausbildung er kann es besser als die WF ??? 2) Laborbereich und Reinräume in der Industrie/Forschung. Die WF wußte genau was dort machbar und sinnvoll ist. Das Wissen hat die normale BF definitiv nicht - darf aber jetzt die EL übernehmen. 3) Chemischer betrieb. Es kommt die BF. Zeige mir mal einen Chemieingenieur unter den EL der BFen, der sich zufällig exakt mit den Verhältnissen "vor-Ort" auskennt. Warten wir mal ab, wie es in der Praxis gelebt wird. Spätestens wenn im Zeichen von Hahnkämpfen und Profilierungen der EL einer BF es glaubt besser zu wissen und falsche Einsatzbefehle gibt kann es zur sehr spannenden Frage der Schadensersatzklage kommen. Um Mißverständnissen gleich vorzubeugen. BFen machen einen sehr guten Job - aber sie kennen zwangsweise nur ihr übliches Einsatzspektrum, nicht aber den industriellen Bereich mit seinen Sonderbedingungen. | ||||
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