1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Markus BoschIch weis, jeder FA macht eine Erste-Hilfe-Ausbildung, ich meine jedoch Ersthelfer im Sinne von Betriebssanitäter, hier ist ja auch der Arbeitgeber verpflichtet eine entsprechende Anzahl vorzuhalten/auszubilden.
Die GUV-V A5 kann dir hinsichtlich der Zahlen sicherlich einen gewissen Anhaltspunkt liefern.
MkG
Marc
Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.
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