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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWahlberechtigung der Mitglieder der Brandschutzkomponente12 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)463194
Datum13.02.2008 18:25      MSG-Nr: [ 463194 ]6540 x gelesen

Geschrieben von Andreas TrogEine Stadt weiter, wird für die gleiche Position im internen Sprachgebraucht aber wieder die Bezeichnung "Einheitsführer" verwendet, das es sich ja um die örtlichen Feuerwehreinheiten handelt, die diese Person führt.Und wieder eine Gemeinde weiter wird dieser Begriff so langsam auch eingebürgert (ist aber auch doppeldeutig, da auch die einsatzmäßige Führungsfunktion "Gruppenführer" hier "Einheitsführer" genannt wird (siehe FwDV3: "Einheiten" im Löscheinsatz)).

Geschrieben von Andreas TrogDa das LBKG aber von Wehrführern spricht, ist es natürlich ratsam im Gespräch mit anderen Feuerwehren dann auch vom Wehrführer und nicht vom Zugführer o. ä. zu sprechen. Dann ist einfach klar was gemeint ist und wovon man spricht. Und da bietet das Gesetz mit dem Wehrführer halt eine gute gemeinsame Grundlage.Richtig, aber im Grunde wird da noch differenziert: Das LBKG nennt Wehrführer erstmal nur im Zusammenhang mit "Führer der örtlichen Feuerwehreinheit in Ortsgemeinden", also in Verbandsgemeinden. In verbandsfreien Gemeinden heißen diese dagegen "Führer mit Aufgaben, die mit denen eines Wehrführers vergleichbar sind", und werden den Wehrführern wieder gleichgestellt.

Dieser Namensgebungswirrwarr soll damit zusammenhängen, das in Verbandsgemeinden halt in jeder kleinen Ortsgemeinde (um den Begriff: "an jedem Misthaufen" zu vermeiden...) eine Feuerwehreinheit existiert (auch wenn Feuerwehr Aufgabe der Verbandsgemeinde ist), während man in verbandsfreien Gemeinden eher geneigt ist, auch mal eine Einheit aus zwei Orten zu bilden (in verbandsangehörigen Orten ist der politische Hintergrund gegenüber dem "Hauptgemeinderat" eben etwas schwächer...).

Alle Klarheiten beseitigt? ;-)


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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