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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWahlberechtigung der Mitglieder der Brandschutzkomponente12 Beiträge
AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig (Magdeburg) / Rheinland-Pfalz463155
Datum13.02.2008 15:08      MSG-Nr: [ 463155 ]6443 x gelesen

Hallo René

Geschrieben von René WestermannWarum nennt man sie dann nicht auch Zugführer ;-)?
Du wirst lachen ;-)
Bei uns in der Feuerwehr ist es tatsächlich so, dass wir vom "Löschzugführer" bzw. "Löschgruppenführer" sprechen, wenn wir die Führungskraft meinen, die die entsprechende Ortsteilfeuerwehr leitet. Je nachdem welche Stärke die Feuerwehr hat, variiert der Name halt eben.

Eine Stadt weiter, wird für die gleiche Position im internen Sprachgebraucht aber wieder die Bezeichnung "Einheitsführer" verwendet, das es sich ja um die örtlichen Feuerwehreinheiten handelt, die diese Person führt.

Da das LBKG aber von Wehrführern spricht, ist es natürlich ratsam im Gespräch mit anderen Feuerwehren dann auch vom Wehrführer und nicht vom Zugführer o. ä. zu sprechen. Dann ist einfach klar was gemeint ist und wovon man spricht. Und da bietet das Gesetz mit dem Wehrführer halt eine gute gemeinsame Grundlage.

Gruß Andreas



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