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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWahlberechtigung der Mitglieder der Brandschutzkomponente12 Beiträge
AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz463131
Datum13.02.2008 12:30      MSG-Nr: [ 463131 ]6552 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Tschechow Viktordie vom Wehrdienst freigestellten Mitglieder einer Brandschutzkomponente kommen aus vielen verschiedenen Feuerwehren. Sind diese - durch die Mitgliedschaft in der Brandschutzkomponente - gleichzeitig Mitglied der Feuerwehr, an deren Standort die Brandschutzkomponente installiert ist? Sind alle diese Mitglieder damit auch bei der Wahl der Kommandanten dort wahlberechtigt?

Also bei uns ist eine Gefahrstoffkomponete stationiert in der auch Freigestellte ihren Dienst ableisten. Die Freigestellten kommen aus den umliegenden, der Verbandsgemeinde angehörigen Orten. Diese sind nicht bei der Wahl des Wehrführers beteiligt, wo die Komponete stationiert ist da die Komponente dem Wehrleiter untersteht und nicht dem Wehrführer.

Freigestellte dürfen nur in der "Stamm" Feuerwehr wählen.
Selbst Komponentenführer werden nicht gewählt!

DAniel



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 13.02.2008 11:46 Tsch7ech7ow 7V., Stockstadt
 13.02.2008 12:05 ., Altmühldorf
 13.02.2008 12:30 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
 13.02.2008 13:17 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
 13.02.2008 13:35 Joch7en 7L., Kindenheim
 13.02.2008 13:38 Andr7eas7 T.7, Sinzig (Magdeburg)
 13.02.2008 14:55 René7 W.7, Tecklenburg - Leeden
 13.02.2008 15:08 Andr7eas7 T.7, Sinzig (Magdeburg)
 13.02.2008 18:25 ., Grafschaft
 13.02.2008 19:45 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
 13.02.2008 20:58 ., Grafschaft
 14.02.2008 08:18 Tsch7ech7ow 7V., Stockstadt

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