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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wahlberechtigung der Mitglieder der Brandschutzkomponente | 12 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 463131 | ||
Datum | 13.02.2008 12:30 MSG-Nr: [ 463131 ] | 6552 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Tschechow Viktor die vom Wehrdienst freigestellten Mitglieder einer Brandschutzkomponente kommen aus vielen verschiedenen Feuerwehren. Sind diese - durch die Mitgliedschaft in der Brandschutzkomponente - gleichzeitig Mitglied der Feuerwehr, an deren Standort die Brandschutzkomponente installiert ist? Sind alle diese Mitglieder damit auch bei der Wahl der Kommandanten dort wahlberechtigt? Also bei uns ist eine Gefahrstoffkomponete stationiert in der auch Freigestellte ihren Dienst ableisten. Die Freigestellten kommen aus den umliegenden, der Verbandsgemeinde angehörigen Orten. Diese sind nicht bei der Wahl des Wehrführers beteiligt, wo die Komponete stationiert ist da die Komponente dem Wehrleiter untersteht und nicht dem Wehrführer. Freigestellte dürfen nur in der "Stamm" Feuerwehr wählen. Selbst Komponentenführer werden nicht gewählt! DAniel | ||||
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