Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Abwesend bei der Jahreshauptversammlung - trotzdem wählbar ? | 10 Beiträge |
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 462805 |
Datum | 12.02.2008 00:40 MSG-Nr: [ 462805 ] | 5658 x gelesen |
If I remember correctly - Wenn ich mich recht erinnere ...
In my Opinion = meiner Meinung nach
Hallo,
Geschrieben von Torben StruckJa, so hatte ich mir das vorgestellt. Dann kann keiner etwas sagen.
klär das besser vorher - und zwar schriftlich. Mir wurde in so einem Fall vor einigen Jahren mal die Aufstellung zur Wahl als IIRC Jugendgruppenleiter verweigert... IMO rechtlich mehr als zweifelhaft, aber ich hatte seinerzeit wenig Lust, das ganze durchzufechten. War aber ein Grund mehr, dem Laden den Rücken zu kehren.
mfG
Mathias Zimmer
#Wie üblich meine persönliche Meinung.#
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|