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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abwesend bei der Jahreshauptversammlung - trotzdem wählbar ? | 10 Beiträge | ||
Autor | Greg8or 8G., Mannheim / BaWü | 462739 | ||
Datum | 11.02.2008 17:32 MSG-Nr: [ 462739 ] | 5662 x gelesen | ||
Hi, ohne jetzt eine Diskussion über das Thema Feuerwehrgesetze der Länder starten zu wollen (oder doch?): Geschrieben von Helge Anton Und dann natürlich auch an der LFS ausgebildet Das heisst, der gewählte GF wird, falls die Qualifikation noch fehlt, nach der Wahl als GF ausgebildet? Was, wenn er den Lehrgang nicht besteht? Neuwahl? Dass es einen zuständigen "Leiter" einer Gruppe geben soll, macht ja auch (für mich) Sinn. Ist der gewählte GF im Einsatzfall immer GF seiner Gruppe? Was machen andere ausgebildete, nicht-gewählte GF dann? Oder gibt´s die Ausbildung nur in Verbindung mit ner Wahl? Klär mich auf (das ist jetzt Kritik an "Euren" System, ich will ja nur was lernen). Gregor --- Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf Gregor Gehrke FF Mannheim, Abt. Feudenheim http://www.ff-feudenheim.de | ||||
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