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Landesfeuerwehrschule
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAbwesend bei der Jahreshauptversammlung - trotzdem wählbar ?10 Beiträge
AutorHelg8e A8., Pinneberg / Schleswig-Holstein462444
Datum10.02.2008 17:31      MSG-Nr: [ 462444 ]5674 x gelesen

Hallo Jochen,

Geschrieben von Jochen PetzingerAber klär' mich Südländer mal auf: bei uns wird ein Gruppenführer ausgebildet und nicht gewählt.
Was für eine Funktion hat ein gewählter Gruppenführer?


In S-H wird ab Gruppenführer aufwärts (teilweise auch schon die Stellv. GF) für sechs Jahre gewählt. Und dann natürlich auch an der LFS ausgebildet. Er / Sie ist damit für diese sechs Jahre, von den Tätigkeiten im Einsatz mal abgesehen, für die Ausbildung "seiner" Löschgruppe verantwortlich und er ist Mitglied des Wehrvorstandes. In S-H gibt es keine FW-Vereine (von speziellen Fördervereinen abgesehen). Der Vorstand entscheidet über alle Belange der Wehr, egal ob es um Beschaffungen geht, "Kameradschaftspflege" oder um Ausbildungsthemen oder oder oder....

Alles klar?

Gruß
Helge

P.S. Zur eigentlichen Frage kann ich auch keine Antwort geben, ich glaube, so einen Fall hatten auch wir noch nicht.



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