Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | BF-ler als Politesse ? | 28 Beiträge |
Autor | Mich8a K8., Erfurt / Thüringen | 461910 |
Datum | 08.02.2008 15:53 MSG-Nr: [ 461910 ] | 11324 x gelesen |
Technische Hilfeleistung
Nur mal so nebenbei, jedes Bundesland hat andere Verordnungen zur Durchführung der Überprüfung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Jedes Land kann dazu seine eigenen Verordnungen erlassen.
Ich kann jetzt exemplarisch erst mal nur für Thüringen schreiben.
Hier existiert eine Thüringer Verordnung zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und dazu existiert wiederum eine Verwaltungsvorschrift zur Verfolgung und Ahndung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten durch die Polizei und Gemeinden.
Diese besagt, das für Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nach § 24 StVG, sogenannte geringe OWi`s (also in diesem Fall insbesondere Halten und Parken, also ruhender Verkehr) die Gemeinden zuständig sind.
Durch §2 der dann auch noch existierenden Zuständigkeitsverordnung für Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde den Gemeinden sogar ordinär die Zuständigkeit für diese OWi´s übertragen. (Das daraus resultierend dann aber auch Gemeinde die die Einnahmen kassieren, was ja nicht schlecht ist für die Gemeinden, die ja bekannter weise meist eh recht klamm sind, ist ein schöner Nebeneffekt)
Jetzt kommt natürlich wieder der Begriff der Ordnungsbehörde des jeweiligen Landes ins Spiel.
Für TH steht da geschrieben:
"§ 1 ThOBG Begriff des Ordnungsbehörden
Ordnungsbehörden im Sinne dieses Gesetzes sind die Gemeinden ..."
Nun ist also die Gemeinde Ordnungsbehörde und kann im Rahmen der Selbstverwaltung aucg festlegen, wie sie ihre Aufgaben erledigt und wenn die Gemeinde dann der Meinung ist, dass die Feuerwehr das kann, dann wird von der Gemeinde eine Verordnung erlassen, die das regelt und schon hat die Feuerwehr neben ihrer ordinären Zuständigkeit noch ne andere Aufgabe.
Es sei denn es findet irgend einer ne landesgesetzliche Regelung in dem jeweiligen Brand- und Katastrophenschutzgesetz, die dies ausschließt.
So hoffe das konnte jetzt zu Aufklärung betragen und war nicht mit zu viele Paragraphen und hoffe ist auch richtig so.
Gruß Micha.
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| 05.02.2008 20:25 |
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Thom7as 7M., Oberlichtenau |
| 05.02.2008 20:36 |
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., Grafschaft | |