Moin,
Geschrieben von Magnus HammerlDas heißt? Muss man Beiträge nachzahlen oder für einen Schaden selbst aufkommen?
mh, also viele Vereine und Kommunen sind ja in so genannten "Haftpflichtausgleichsgemeinschaften" Mitglied, organisieren ihren Versicherungsschutz dementsprechend nicht über "normale" KfZ-Versichrungen sondern über diese Solidargemeinschaften. Die Beiträge, die so genannte Umlage, errechnen sich dabei nach einem Punktesystem, grundsätzlich nach dem prinzip "wer mehr Unfälle baut zahlt auch mehr Umlage", ist aber auch abhängig von der Anzahl und Höhe der Schäden die alle anderen Mitglieder verursachen. Dementsprechend sind die Regeln für den Betrieb der so versicherten Fahrzeuge teilweise recht strikt. Und dann steht der verein, die Kommune oder wer auch immer halt in der Pflicht dafür sorge zu tragen dass ggf. nur ein bestimmter Personenkreis die Fahrzeuge lenkt. Kann sein, muss aber nicht.
Geschrieben von Magnus HammerlDas heißt? Muss man Beiträge nachzahlen oder für einen Schaden selbst aufkommen?
Meines Wissen (unsere Schadens-Frau ist leider schon heim) kann dann ein extra-Obolus fällig werden. Aber wie gesagt, grundsätzlich ist diese Frage individuell mit dem jeweiligen Versichrungsgeber zu klären - eine allgemeingültige Aussage gibt's da m.E. nicht.
Gruß, otti
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