Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Warnwestenbefreiung (war: Schutzkleidung Fa. Consultiv) | 32 Beiträge |
Autor | Pete8r S8., Kressbronn am Bodensee / Baden Württemberg | 461360 |
Datum | 07.02.2008 11:25 MSG-Nr: [ 461360 ] | 14875 x gelesen |
Infos: | 19.02.08 Das ist die Kopie des Schreibens BUK 1997 zur HuPF
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1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Geschrieben von Christi@n PannierIch bin immer wieder erstaunt über das Thema Warnwestenbefreiung. der deutsche Feuerwehrangehörige kann zwar eine Schnittschutzhose beim Kettensägeneinsatz anziehen, er kann einen PA anlegen, das Multifunktions-Touchscreendisplay der Pumpe bedienen und die CAFS-Anlage gleich dazu, aber das popelige Anlegen einer Warnweste scheint viele FA offenbar zu überfordern.
Wenn jemand zum Absperren hinstehen muss ist dass ja auch kein Problem und wird i.d.R. auch gemacht. Aber wie schon gesagt wurde: unter PA oder auch ohne direkt am verunfallten Fahrzeug mit Warnweste zu arbeiten ist lästig (und IMHO auch nicht nötig, denn da sollte gar kein anderes Auto in die Nähe kommen wenn richtig abgesperrt ist)
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| 31.01.2008 21:16 |
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Pete7r S7., Kressbronn am Bodensee Schutzkleidung Fa. Consultiv | |