Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Warnwestenbefreiung (war: Schutzkleidung Fa. Consultiv) | 32 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 461281 |
Datum | 07.02.2008 06:00 MSG-Nr: [ 461281 ] | 14960 x gelesen |
Infos: | 19.02.08 Das ist die Kopie des Schreibens BUK 1997 zur HuPF
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Verkehrsunfall
Geschrieben von Christi@n Pannieraber das popelige Anlegen einer Warnweste scheint viele FA offenbar zu überfordern.
passend dazu sah ich neulich bei einem VU das ein Feuerwehrmann die Warnweste verkehrt rum anhatte d.h. das Bündchen am Hals fungierte als Nierenwärmer.
Auch die Frage "Wann muss ich die Warnweste tragen" schein nicht abschliessend beantwortet zu sein.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian
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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
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| 31.01.2008 21:16 |
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Pete7r S7., Kressbronn am Bodensee Schutzkleidung Fa. Consultiv | |