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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Grundausbildung Pressluftatmer nach BGR 190 | 2 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 460874 | ||
Datum | 06.02.2008 12:51 MSG-Nr: [ 460874 ] | 4181 x gelesen | ||
Geschrieben von Wolfgang Bocian folgendes Problem liegt zur Zeit vor mir und zwar möchte bei uns ein neuer Kamerad durch seinen Wohnortwechsel bei uns mitmachen. Er verfügt über eine Grundausbildung Pressluftatmer nach BGR 190. Darf er als Atemschutzgeräteträger in einer Freiwilligen Feuerwehr überhaupt eingesetzt werden? Im Zweifel ist meiner Erfahrung nach für alle Fragen der Lehrgangsanerkennung die jeweilige Landesfeuerwehrschule der beste Ansprechpartner. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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