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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtsquelle: Menschenrettung = Standardeinsatz der Feuerwehr? | 2 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 460777 | ||
Datum | 06.02.2008 07:52 MSG-Nr: [ 460777 ] | 3662 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Koopmann Ich habe im Hinterkopf, dass es recht eindeutige rechtliche Aussagen zu der Problematik Sicherheitstrupp beim Feuer Menschenleben in Gefahr gibt, die besagen, dass ein geplantes Verzichten auf den Si-Trupp einen Verstoß gegen die UVV darstellt und nicht von 17 II UVV gedeckt wird. Korrekt, ein regelmäßiger (vorgeplanter) Verstoß ist keine Ausnahme bzw. "Einzelfall" mehr! Vgl. dazu diese Diskussion: http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=391910&PHPSESSID=qkv5v3vmfi8ductbl2uktcbk91 ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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