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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Helmkennzeichnung von Führungskräften in NRW | 21 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 460083 | |||
Datum | 03.02.2008 19:59 MSG-Nr: [ 460083 ] | 13832 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Klocke Ja genau. woher soll ich denn sonst wissen ob es auch wirklich gültig ist. behaupten kann ich vieles,nur man sollte es auch beweisen können. Lies einfach das was du selbst gepostet hast. Da steht was gültig ist und was nicht. Solltest du den von dir geposteten Text nicht richtig interpretieren können, so stellt sich mir die Frage, was dir das lesen anderer Texte dieser Art bringen soll. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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