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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helmkennzeichnung von Führungskräften in NRW | 21 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 460079 | ||
Datum | 03.02.2008 19:43 MSG-Nr: [ 460079 ] | 13776 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Sven Tönnemann Mehr als "außer Kraft wenn nicht in SMBL" geht nicht! Das ist doch schwarz auf weiß. Sollen die für jeden Erlass einzeln schreiben das es den nicht mehr gibt? Ja. Einen Erlaß zur Aufhebung des Erlasses vom / über. Dann kann man sich wenigstens beklagen, dass es viel zu viele Vorschriften gibt und die arme, arme Freiwillige Feuerwehr die unmöglich alle kennen, geschweige denn erfüllen kann. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | ||||
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