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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helmkennzeichnung von Führungskräften in NRW | 21 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 460075 | ||
Datum | 03.02.2008 19:33 MSG-Nr: [ 460075 ] | 14044 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Klocke Nur weil sich im SGMBL nichts mehr darüber finden läßt ,ist für mich noch nicht klar das der Erlass nicht mehr Gültig ist.Ich würde das Ausserkrafttreten gerne schwarz auf weiß sehen. Ich habe erst gedacht Du hast ein Problem mit der Zitierfunktion aber der Text ist komplett von Dir. Geschrieben von Thomas Klocke Die bisher in die Loseblattsammlung "Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl. NRW.)" aufgenommenen Verwaltungsvorschriften (Erlasse) der Landesregierung oder der obersten Landesbehörden treten mit Ablauf des 15. März 2004 außer Kraft, soweit sie nicht in die aktuelle elektronische Version der Sammlung des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen sindnull Mehr als "außer Kraft wenn nicht in SMBL" geht nicht! Das ist doch schwarz auf weiß. Sollen die für jeden Erlass einzeln schreiben das es den nicht mehr gibt? Gruß Sven | ||||
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