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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Darf ich? | 57 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 K.8, Lindenfels / Hessen | 459971 | ||
| Datum | 03.02.2008 14:13 MSG-Nr: [ 459971 ] | 13676 x gelesen | ||
Hallo Forum Geschrieben von Christi@n Pannier Es ist weiterhin zu beachten, dass auch bei einem Ausflug welcher offiziell im Dienstplan steht und an welchem alle Kameraden inkl. Wehrführer teilnehmen nicht rund um die Uhr Versicherungsschutz besteht. soweit klar, aber wie sieht es den mit den Stellvertretern, Jugend-, Presse-, Geräte & Atemschutzwarten aus. Hier werden Dienste verrichtet die nicht im Dienstplan stehen und auch nicht jedes mal mit der zstg. Wehrführer abgesprochen werden. (Wenn ich jedes mal wenn ich eine Pressearbeit im Gerätehaus vorbereite unseren Wehrführer schriftlich/per Mail deswegen informiere würde und das die Kameraden der og Tätigkeiten auch, käme der aus dem lesen nicht mehr raus) Kann man das ganze nicht einfach pauschalisieren ? Dienst ist Dienst ob angemeldet oder nicht und somit versichert (oder ist dass nur ein Wunschdenken ) ? Gruß Michael Feuerwehr Lindenfels wie immer, nur meine persönliche Meinung. | ||||
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