Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Darf ich? | 57 Beiträge |
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459850 |
Datum | 02.02.2008 19:46 MSG-Nr: [ 459850 ] | 13677 x gelesen |
Feuerwehr
Feuerwehr-Unfallkasse
Feuerwehr-Unfallkasse
Feuerwehr-Unfallkasse
Feuerwehr-Unfallkasse
Geschrieben von Sven RienasDu bist versichert dein Beifahrer ebenso. Das Sozialgesetzbuch 7 sagt wer an Unglücksstellen Hilfe leistet ist versichert. Da ist weder die FW noch sonstwer explizit erwähnt. somit ist es Völlig egal ob angehöriger einer Feuerwehr am eigenen Standort oder auf der Autobahn nahe der polnischen grenze oder auf dem Watzmann bist alles pflichtversichert im Sinne des Gesetztes.
Sehe ich genauso - nur ging es in den ganzen Beiträgen um die Leistungen, die über die FUK abgewickelt werden. Und die sind m.E. wesentlich geringer als viele glauben. Also nicht der Umfang der Leistungen, sondern die Anzahl der Fälle, in denen die FUK tätig werden muß.
Gibt es einen versicherungstechnischen Unterschied, ob am eigenen Standort, auf der BAB, an der polnischen Grenze, am Watzman oder in der Elbniederungen als Feuerwehrmann tätig bin?
Wie sieht es denn aus, wenn ich zur Unterstützung von NRW nach Brandenburg fahre um dort zu helfen? Versichert über die FUK NRW? Und wenn ich während meines Griechenlandurlaubs dort bei der Brandbekämpfung helfe? Weil die wissen das ich bei der Feuerwehr bin und mich fragen / um Hilfe bitten?? Auch FUK NRW?
Ich denke, das hier zwei Threads parallel laufen, in denen es um ähnliche Fälle geht. Dieser und dieser
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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| 31.01.2008 13:57 |
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., Schönebeck/Elbe | |