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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | 'Private' Weiterbildung | 28 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 459823 | ||
Datum | 02.02.2008 18:48 MSG-Nr: [ 459823 ] | 10114 x gelesen | ||
Hallo Markus, Geschrieben von Markus Groß Weil er im Rahmen seiner Zuständigkeit die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ganz offiziell als Fortbildung genehmigen könnte, womit dann der Versicherungsschutz gewährleistet wäre. Er könnte, ja. Da das aber bei uns böses Blut geben würde, halte ich lieber meinen Rand und finanzier das aus eigener Tasche MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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