Rubrik | Atemschutz |
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Thema | 'Private' Weiterbildung | 28 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 459613 |
Datum | 01.02.2008 23:49 MSG-Nr: [ 459613 ] | 10247 x gelesen |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Geschrieben von Patricia KlottMal ganz dumm angenommen, er würde dies nicht unterstützen wollen?
Guckste dumm aus der Wäsch´
Bedingt. Du hast dann eben nicht den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach SGB VII.
Wenn mir also bei einer Veranstaltung, bei der ich nicht dienstlich bin etwas passiert, dann zahlt eben meine gesetzliche Krankenversicherung sowie meine private Zusatzversicherung die Heilbehandlung und wenn es schlimmer sein sollte meine private Unfallversicherung und die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
So wie sonst im Privatleben auch. Es ist ja nicht so, daß man dann komplett unversichert ist. Nur läuft das dann eben als normales Lebensrisiko. Um bei einem Beispiel von CP zu bleiben. Wenn Dir jemand in der Feuerwehr die Tür ins Gesicht haut während Du gerade aus der Toilette raus willst und Dir die Nase bricht, dann ist das auch kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Weil (wie war das doch gleich) kacken zwar menschlich, aber eben nicht dienstlich ist ;-)
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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