Rubrik | Atemschutz |
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Thema | 'Private' Weiterbildung | 28 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 459606 |
Datum | 01.02.2008 23:33 MSG-Nr: [ 459606 ] | 10213 x gelesen |
Wehrführer
Tach, Post!
Geschrieben von Patricia KlottIch habe nun desöftern Einladungen zu einem AST oä. erhalten, wo ich auch gerne dran teilnehme.
Nun stellt unser WeFü dies etwas in Frage, wegen dem Versicherungsschutz dabei.
Wie du selbst schreibst: Es ist eine private Weiterbildung. Warum sollte da gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bestehen?
Geschrieben von Patricia KlottNimmt man das dann auf die eigene Kappe?
Ja.
Geschrieben von Patricia KlottOder wenn man WeFü/SBI davon in Kenntnis setzt ... ist dann eher VS gegeben?
Nein.
Eine versicherte Tätigkeit liegt nur dann vor, wenn die Teilnahme ausdrücklich (und am besten schriftlich) vom Wehrführer angeordnet wurde.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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| 01.02.2008 23:28 |
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Patr7ici7a K7., Kelkheim |
| 01.02.2008 23:33 |
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Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig | |