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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
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Technisches Hilfswerk
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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaVOIP standalone Telefone auf dem ELW2 oder 3, bzw. FüKom-Fzg.24 Beiträge
AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen459368
Datum31.01.2008 23:13      MSG-Nr: [ 459368 ]8038 x gelesen

Hier nocheinmal der berichtigte Text:

Geschrieben von Gerhard BayerÜbrigens war die einschlägige FTZ-RiLi noch aus der Zeit an der Otto Normalverbraucher üblicherweise nicht mal ein Telefon im Handel kaufen konnte geschweige denn es selbst anschließen durfte - oder gar eine Telefonleitung selbst verlegen durfte ....
Richtig, dennoch wirst Du ein böses Erwachen erleben, wenn Du meinst, so stringent vorgehen zu können, denn ein jedes Gesetz hat auch eine Präambel, welche die einzelnen Paragraphen dann wieder relativiert.
Hast Du oder irgendeiner deiner Kameraden in dem angenommenen Fall ein funktionierendes Handy dabei, hast Du im Klagefall schon mal die A....karte gezogen, da deine Vorgehensweise dann als Unverhältnismäßig gewertet wird.

Glaube mir, das "FwG Ba-Wü" oder auch der $ 49 des HBKG sind da nur noch Schall und Rauch, da beide auf die Nutzung/Beschlagnahme fremder Kommunikationsanlagen auch nicht explizit eingehen.

Bsp.:
Laut Bundesbeamtengesetz kann jeder Bundesbeamte auch bundesweit versetzt werden.
Ziehe das, was mit einem 30jährigen noch geht, mit einem 60jährigen durch und der Bund lernt seine Grenzen kennen. Habe die Nummer selbst auf dem Rechtsweg mit meinem AG 2 mal durch.
Beschlagnahme einen TelAS, wenn irgendwie noch andere Kommunikationswege nutzbar sind und du wirst schmerzlich erfahren, daß Du wegen falscher Auslegung mit deinem Gesetz allein da stehst.

Übrigens sind fast alle Landesgesetze ähnlich des $ 49 des HBKG gefasst und können dennoch nicht nach Lust und Laune im normalen Einsatz Anwendung finden.

Wir haben die besten Erfahrungen bei normalen Einsätzen immer mit einer normalen Tln-Überlassungserklärung erzielt. Es gibt immer und überall Bürger die dazu bereit sind. Diese Tatsache im Hinterkopf habend, führt der erzwungene Weg unweigerlich zur Klage mit ungewissem Ausgang.


Gruss
Jürgen Wenzel


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