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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Darf ich? | 57 Beiträge | ||
| Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459304 | ||
| Datum | 31.01.2008 18:58 MSG-Nr: [ 459304 ] | 13694 x gelesen | ||
Geschrieben von Reiner Hesse Hätte sich den am Unfallgeschehen durch eine Anmeldung/Genehmigung irgendetwas geändert...? JEIN - es war ein offizieller Anlass und damit versichtert. Was glaubt ihr denn hier was alles NICHT versichert ist. Wenn zum Beispiel zwei relativ junge Kameraden, vielleicht kurz vor einer Pürfung, nochmal praktische Gerätekunde ohne Rücksprache absolvieren. Oder "eigenmöchtige Bewegungsfahrten?? Auch die FUK ist eine Versicherung. Und jeder von uns weiß wie "gerne" Versicherungen bezahlen wenn es nicht nötig ist. Also bitte nicht so blind in den Feuerwehralltag stolpern um dann später böse zu erwachen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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