Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Darf ich? | 57 Beiträge |
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459292 |
Datum | 31.01.2008 17:45 MSG-Nr: [ 459292 ] | 13696 x gelesen |
Feuerwehr-Unfallkasse
Geschrieben von Thorsten SchlotterKannst du mir den Zusammenhang zwischen dem Versicherungsschutz und der Anmeldung erklären? Und bei wem muss das angemeldet sein? Beim Wehrführer?
Ich steh gard auf der Leitung und versteh den Zusammenhang nicht.... Oder es gibt keinen ;-)
Ich versuche es. Wie gesagt, wir hatten einen Fall, bei dem wir totsicher davon ausgegangen sind, das der Unfall über die FUK versichert ist. Wurden vor Gericht aber leider eines anderen beleht. Geklagt hatte die private Haftpflicht/Unfallversicherung gegen die FUK. Feuerwehr war nur als Zeuge vor Gericht. Und da kam raus, das der Leiter der Feuerwehr an JEDER Veranstaltung teilnehmen sollte, bei größeren Feuerwehren zumindest einen Beauftragten entsenden muß. Übungen und Ausbildungen, die vorher nicht beantrag sind, sind auch nicht versichert. So geht der jährliche Übungs-, Ausbildungs-, und Veranstaltungsplan aller Löschgruppen-, züge an den Leiter der Feuerwehr, der wie von mir beschrieben unterschreibt. Über zusätzliche Ausbildung / Übungs usw. muß er in Kenntnis gesetzt werden, am besten schriftlich mit Genehmigung als Anordnung.
Bei Alarmübungen kann ja vorher der Durchführende die Genehmigung einholen.
Und solange nichts passiert, wird sich auch niemand aufregen.
Hört sich alles kompliziert und überflüssig an. So haben wir auch gedacht, bis wir vor Gericht mussten.
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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| 31.01.2008 13:57 |
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., Schönebeck/Elbe | |