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Feuerwehrgesetz
RubrikSonstiges zurück
ThemaBrandschutzbedarfsplanung17 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg458994
Datum30.01.2008 19:56      MSG-Nr: [ 458994 ]9257 x gelesen
Themengruppe:
  • Brandschutzbedarfsplan

  • Geschrieben von Philipp SchenkIst ein Brandschutzbedarfsplan der vom Gemeinderat beschlossen und auch vom Kreisbrandmeister abgesegnet ist, bindend? Muss Sich die Gemeinde daran halten oder kann man ohne weiteres einfach z.B eine Ersatzbeschaffung um weitere Jahre verschieben?


    Was der Gemeinderat beschließt, kann er auch wieder ändern. Zumal in ba-Wü die Erstellung eines Bedarfsplanes im FwG nicht zwingend gefordert ist.
    Er muß sich dafür ggf. vor dem Wähler verantworten. Und in ganz seltenen Fällen rein theoretisch auch vor anderen Kräften falls bei einer Einhaltung des beschlossenen Bedarfsplans ein Schaden abgewendet worden wäre. Aber diese Fälle werden gegen Null tendieren.


    Geschrieben von Philipp SchenkWäre der Haushalt der Gemeinde dann falsch?

    Nein. Haushaltsrecht ist das Königsrecht jedes Parlaments.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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