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RubrikSonstiges zurück
ThemaBrandschutzbedarfsplanung17 Beiträge
AutorPhil8ipp8 S.8, Grünsfeld / BW458993
Datum30.01.2008 19:52      MSG-Nr: [ 458993 ]9523 x gelesen
Themengruppe:
  • Brandschutzbedarfsplan

  • Um kein Neues Thema zu eröffnen, möchte ich einfach hier mal meine Frage stellen.

    Ist ein Brandschutzbedarfsplan der vom Gemeinderat beschlossen und auch vom Kreisbrandmeister abgesegnet ist, bindend? Muss Sich die Gemeinde daran halten oder kann man ohne weiteres einfach z.B eine Ersatzbeschaffung um weitere Jahre verschieben?

    Wie sieht da die rechtliche Lage aus? Wäre der Haushalt der Gemeinde dann falsch?

    Grüße Phil



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