Rubrik | Rettungsdienst |
zurück
|
Thema | Spiegelrettung war:Rentner im Krankenwagen vergessen | 16 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 458861 |
Datum | 30.01.2008 07:12 MSG-Nr: [ 458861 ] | 6609 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
In my Opinion = meiner Meinung nach
Geschrieben von Matthias OttTransportführer ist der/die RA/in, ihm obliegt die Verantwortung über den Patienten und da diesem wiederum die bestmögliche Versorgung zu kommen soll fährt der RA (bei Besatzungen RS/RA) IMMER bei.
Und was wenn die Fahrt realistisch gesehen ist nur eine KTW Fahrt ist?
Hier ist IMO Fingerspritzengefühl angebracht, zumal ich es für kritisch halte je nach Einsatzaufkommen 12h am Stück nur zu fahren...
Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian
****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
***
Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 09.11.2007 17:12 |
|
Marc7us 7P., Rahden Rentner im Krankenwagen vergessen | |