Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Spiegelrettung war:Rentner im Krankenwagen vergessen | 16 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 458686 |
Datum | 29.01.2008 14:51 MSG-Nr: [ 458686 ] | 6694 x gelesen |
Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
In my Opinion = meiner Meinung nach
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Notarzt
2. Normenausschuss
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Ingo zum FeldeAm besten zusammen mit dem RH der seine erste Schicht auf dem RTW fährt.
genau.
Wenn der RAiA grundsätzlich als "zweiter" fungiert, bringt ihm das nur einen Teil seiner Ausbildung.
D.h. der RA macht die Anamnese, führt die Maßnahmen durch, der RAiA assistiert, bereitet den Transport vor und fährt zurück in's Krankenhaus.
Man kann und sollte dem RAiA die Chance geben, gerade wenn er schon eine Gewise Erfahrung "als zweiter" hinter sich hat das ganze auch selbst durchzuführen.
Natürlich muss man sich als RA darüber im klaren sein, dass man weiterhin im Notfalll die Verantwortung hat. Daher ist das ganze auch etwas schwerer: Man muss dem RAiA mit einem Auge auf die Finger schauen und einem Ohr zuhören was er erzählt und gleichzeitig ja ihm assistieren.
Das geht aber auch.
Man kann den Azubi (man kann und sollte sowas IMO auch mit angehenden RS machen, denn auch diese kommen in die Verlegenheit eigenständig einem Patienten zu versorgen) auch unauffällig dirigieren, ohne dass der Patient es merkt (demonstrativ das BZ-Messgerät rausholen o.ä.).
Ähnlich verhält es sich auf der Rückfahrt mit Patient.
Wenn ein Notarzt mit dabei ist, sollte es für den RAiA es in der Regel kein PRoblem sein, dem NA notwendige Handreichungen durchzuführen.
Bei Fahrten ohne Arztbegleitung muss sich der RA, wenn er fährt, darüber im Klaren sein, dass letztendlich auch hier er den Hut aufhat.
Aber man setzt ja nicht "irgendwen" hinten zum Patienten, sondern eine Person deren Wissensstand ja berits über dem eines Retungssanitäters liegt, der darin ausgebildet wurde Patientenveränderungen und Notfallsituationen zu erkennen.
Manuel
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| 09.11.2007 17:12 |
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Marc7us 7P., Rahden Rentner im Krankenwagen vergessen | |