Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Spiegelrettung war:Rentner im Krankenwagen vergessen | 16 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 458632 |
Datum | 29.01.2008 09:34 MSG-Nr: [ 458632 ] | 6611 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Florian Beschaber die Verallgemeinerungen "der höherqualifizierte muss immer beim Pat sitzen" sind imo nicht nachvollziehbar.
Das ist aus meiner Sicht sogar schädlich. Wir wechseln uns beim fahren ab. Nur wenn ich erwarte das mein RS nicht in der Lage ist den Patienten zu überwachen gehe ich nach hinten wenn ich eigentlich fahre. Wirklich wichtig ist das der RA nicht fahren muss (z.b. weil nur er einen Führerschein C1 hat oder der Zivi nicht mit Sonderrechten fahren darf).
Gruß
Ingo
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| 09.11.2007 17:12 |
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Marc7us 7P., Rahden Rentner im Krankenwagen vergessen | |