Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Spiegelrettung war:Rentner im Krankenwagen vergessen | 16 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 458562 |
Datum | 28.01.2008 20:53 MSG-Nr: [ 458562 ] | 6769 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Der Filmbericht ist ein wenig "reißerisch" aufgemacht, er könnte aus der Zeitung mit den großen Buchstaben stammen. Der Autor hat dafür eine "6" verdient.
Es ist richtig, das im neuen Rettungsdienstgestz nur noch ein RS auf dem KTW gefordert ist, über die Qualifikation des zweiten steht dort nichts drin, genau so wird beim RTW ein RA gefordert. Leider steht dort auch nicht drin, wer den Patienten betreut, so könnte es theoretisch passieren, das der RS / RA fährt und der zweite hinten sitzt.
Allerdings gibt es eine Verordnung aus den 90ern, die durch das Gesetz nicht aufgehoben wurde und immer noch gültig ist, und in der steht, das der KTW (für den qual. Krankentransport) mit zwei RS, der RTW mit RA und RS und das NEF mit RA besetzt sein muß und der höher Qualifizierte den Patienten betreuen muß.
Dieses wird aber immer noch von einigen "Verdrängt", denn es gibt noch immer Organisationen, die Zivis als RH im Krankentransport und z.T. auch im Rettungsdienst als Fahrer einsetzen.
Gruß
Heinrich
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| 09.11.2007 17:12 |
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Marc7us 7P., Rahden Rentner im Krankenwagen vergessen |
| 14.01.2008 17:44 |
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Juli7an 7H., Stemwede |
| 28.01.2008 20:53 |
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Hein7ric7h B7., Osnabrück |
| 28.01.2008 22:12 |
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., Westerwald | |