Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Funkgeräteinsatz während des Schulunterrichts | 43 Beiträge |
Autor | Thom8as 8H., Neustadt / RLP | 457960 |
Datum | 26.01.2008 18:19 MSG-Nr: [ 457960 ] | 12304 x gelesen |
Geschrieben von Florian BeschGeschrieben von Peter HauptvogelNehmt dem IDIOTEN mal den Scanner weg!!!!
Wer? auf welcher Grundlage? Und warum ist es ein Idiot? Vielleicht wird ihm in der "Heimatwehr" das Extremscannern vorgelebt, so das er dachte es sei das normalste der Welt ...
Unter der Voraussetzung, daß sich der Betreffende nicht im Dienst befindet (was ich während des Aufenthalts in der Berufsschule für eine naheliegende Vermutung halte) und daß es sein Scanner ist:
Wer? Die Polizei.
Auf welcher Grundlage? §§ 89 S. 1, 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG, 74 Abs. 1 StGB.
Und warum ist es ein Idiot? Ich denke, das bedarf bei jemand, der in der Schule laut Funkgespräche oder auch nur andere Lautäußerungen mithört (und damit ersichtlich den Unterricht stört), der außer Dienst und damit unbefugt und strafbar den nichtöffentlichen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben abhört, der dies auch noch so tut, daß andere mithören können, und der überdies die Dreistigkeit besitzt, zu behaupten, das müsse so sein[tm], keiner weiteren Ausführungen.
Vielleicht wird ihm in der "Heimatwehr" das Extremscannern vorgelebt, so das er dachte es sei das normalste der Welt ... Es hat ja auch niemand behauptet, er sei in seiner Heimatwehr der einzige, für den diese Beurteilung gilt. ;)
-thh
Ich lese hier nur selten, Webforen sind nicht so mein Ding. :)
Im Zweifelsfall findet man mich eher im Usenet in de.etc.notfallrettung oder auf news.feuerwehrmann.de
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| 26.01.2008 11:02 |
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| 26.01.2008 11:07 |
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