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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | WLF oder GW-L | 24 Beiträge | ||
Autor | Müll8er 8P., Bonn / NRW | 457443 | ||
Datum | 24.01.2008 14:04 MSG-Nr: [ 457443 ] | 20572 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Weiß Was für einen? Soweit ich weiß wohl ein GWG 1. Sollte doch eigentlich in ein paar Containern unterzubringen sein. Die Meinung hier ist ja sehr für den GW-L. Gibts denn eigentlich irgendeine Vorschrift (NRW), dass zB für einen WLF ein zweites Basisfahrzeug zur Verfügung stehen muss, falls das erste ausfällt? (außer dem gesunden Menschenverstand ;-) ) | ||||
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