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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Truppmann ausbildungs Tam Tam | 16 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 457150 | ||
Datum | 23.01.2008 10:52 MSG-Nr: [ 457150 ] | 7227 x gelesen | ||
Feuerwehr ist zu großen Teilen eine Erfahrungstätigkeit. Diese Erfahrung sollst du in einem Truppmann Teil 2 Abschnitt in den nächsten zwei Jahren innerhalb des Übungsdienstes oder im Rahmen von Sonderdiensten / Einsätzen vermittelt bekommen. Erst nach Abschluss dieser Truppmann Teil 2 Ausbildung kannst du zum Truppführerlehrgang gemeldet werden. Bemühe dich in deinem jetzigen Zustand lieber um den Sprechfunker- sowie den Atemschutzgeräteträgerlehrgang. Meines Erachtens sind die zwei Jahre auch dringend nötig, da in dieser Zeit das Fundament für deine Feuerwehrtätigkeit gezimmert wird. Die 70 Stunden in der Grundausbildung sind hier nur der Tropfen auf den heißen Stein und haben dir gerade mal den grundsätzlichen Einblick in die Tätigkeit der Feuerwehr vermittelt. Dein Engagement und dein Weiterkommenswille in allen Ehren! Aber bei der Feuerwehr läuft das ein wenig anders wie beim Sport- oder Schützenverein. Bei der Feuerwehr hängen unter Umständen Menschenleben an deinem Wissen und Können! Es wundert mich aber, dass dir diese Dinge nicht im Rahmen der Grundausbildung vermittelt wurden. Immerhin ist es Inhalt des Lernzielkataloges der Grundausbildung. Viel Erfolg bei deiner möglichst steilen und kometenhaften Feuerwehrkarriere, Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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