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Feuerwehr
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaReifentragfähigkeit für Kommunalfahrzeuge5 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen457132
Datum23.01.2008 06:55      MSG-Nr: [ 457132 ]4172 x gelesen

Geschrieben von Henning KochFür Feuerwehr- und andere Kommunalfahrzeuge gibt es eine Regelung, dass die eigentlich für die Reifen zulässige Belastung zu 110% ausgenutzt werden darf

Ja, steht so zumindest im Fzg-Schein geschrieben. Ist allerdings im Bereich der Feuerwehr eine Spur von Leichtsinn mit im Spiel.
Bei den meisten Kommunalfahrzeugen werden die Reifen doch keinen allzu hohen Belastungen ausgesetzt, somit könnten die 110 % gerechtfertigt sein.
Bei der FW hingegen stehen die natürlich immer voll beladenen Fahrzeuge oft tagelang auf einem Fleck. Und wenn es dann nach dem Alarm raus geht, dann erinnert das auch nicht immer an eine ruhige Kutschfahrt.
Die Sinnhaftigkeit dieser 110 % bei FW-Fahrzeugen erschließt sich mir einfach nicht :-(

Geschrieben von Henning KochKennt jemand die Rechtsgrundlage und die näheren Randbedingungen (genauer Umfang, Bedingungen?) dieser Regelung?

Das hat auch mein Intresse geweckt...


MkG
Henning Krone


Feuerwehr-Dinklar.de

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 22.01.2008 22:05 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.01.2008 06:55 Henn7ing7 K.7, Dinklar
 23.01.2008 08:08 wern7er 7n., reischach
 23.01.2008 15:59 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.01.2008 16:19 wern7er 7n., reischach

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