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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Umfrage: FW-Haltegurt | 131 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 456930 | ||
Datum | 21.01.2008 23:18 MSG-Nr: [ 456930 ] | 106196 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Markus Held Kann es sich eine Wehr also erlauben, komplett auf die Gurte zu verzichten (mit der Begründung wir haben den Gurt durch bessere Gerätschaften ersetzt und somit keine Notwendigkeit mehr dafür oder geht das nur über die Schiene "es sind ja eh keine Konsequenzen zu befürchten, wenn wir uns nicht dran halten")? Kann es sich eine Wehr erlauben, auf "Tauchgeräte nach vfdb-Richtlinie 0803 entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern" zu verzichten? Wenn man kein Gewässer mit entsprechender Gefährdung hat vermutlich schon (deshalb hat meine Feuerwehr z.B. keine). Same is here. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | ||||
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