Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | U-18 - Ausrücken nach 22.00H vs. Jugendschutz | 55 Beiträge |
Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 456867 |
Datum | 21.01.2008 19:56 MSG-Nr: [ 456867 ] | 10957 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
In my Opinion = meiner Meinung nach
Hallo Peter,
Geschrieben von Peter Kofflerok.. alles klar...Du kennst die Gesetze... dann muss man ja dem nichts hinzufügen.
Bin ich mal gespannt wie du das, bei einem Worst-Case-Zenario, einem Richter erklärst.
Und ja, es mag Bundesländer geben die zwischen 16 udn 18-jährigen Jugendlichen die Teilnahme am praktischen Einsatzgeschehen erlauben.
Ich würde es trotzdem als GF nicht zulassen...
Und Jugendliche.. für die es nunmal ein separartes Gesetz gibt weil sie besonderen Schutz bedürfen, müssen um an einem Einsatz teilnzunehmen, in der Jugendfeuerwehr sein. In diesem Falle ist dann, wie oben erwähnt, Jugendlicher = Jugendfeuerwehrmann.
Aber ansonsten bitte, ich bin ja nicht in eurer Wehr, macht wie Ihr es beliebt. Ihr müsst es verantworten.
Ich respektiere deine Meinung (und rechtlich liegst du IMO eh auf der "sicheren Seite"), möchte aber dennoch aus meiner persönlichen Erfahrung sagen, dass ich, hätte ich damals nicht ab einem Alter von 16 Jahren an Einsätzen teilnehmen können, mit Sicherheit nicht mehr Mitlglied der Jugendfeuerwehr gewesen wäre.
Da hatte ich mit 17, 18 ganz klar andere Interessen. Für mich war die Teilnahme an Einsätzen DER Anreiz, bei der Feuerwehr zu bleiben.
Gruß Jago
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|