Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | U-18 - Ausrücken nach 22.00H vs. Jugendschutz | 55 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 456823 |
Datum | 21.01.2008 16:35 MSG-Nr: [ 456823 ] | 10900 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Peter Kofflerok.. alles klar...Du kennst die Gesetze... dann muss man ja dem nichts hinzufügen.
Nein, musst du auch nicht.
Geschrieben von Peter KofflerUnd ja, es mag Bundesländer geben die zwischen 16 udn 18-jährigen Jugendlichen die Teilnahme am praktischen Einsatzgeschehen erlauben.
Ich würde es trotzdem als GF nicht zulassen...
Das steht dir vollkommen frei und das möchte ich auch hier niemandem abreden. In erster Linie bezog sich aber der Themenstarter auf einen fiktiven Fall nach dem Einsatz.
Geschrieben von Peter KofflerAber ansonsten bitte, ich bin ja nicht in eurer Wehr, macht wie Ihr es beliebt. Ihr müsst es verantworten.
Wir machen es so wie es in unserem Bundesland das Gesetz vorsieht, und ja, wir müssen es verantworten.
Gruß,
Sebastian
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|