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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | U-18 - Ausrücken nach 22.00H vs. Jugendschutz | 55 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 456819 | ||
Datum | 21.01.2008 16:23 MSG-Nr: [ 456819 ] | 10909 x gelesen | ||
Noch eine Ergänzung: Das Jugendliche oder JF-Mitglieder unter 16 nicht am Einsatz teilnehmen steht außer Frage. Dachte aber das sie meisten hier wissen das es 16 Regelungen in Feuerwehr-Deutschland gibt was den Bereich der 16-18 jährigen angeht. Zumindest in RLP ist eine Doppelmitgliedschaft in diesem Zeitraum möglich. Ich bin daher davon außgegangen das in diesem fiktivem Fall der Jugendliche auch gleichzeitg normales FF-Mitglied ist. Gruß, Sebastian | ||||
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