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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | U-18 - Ausrücken nach 22.00H vs. Jugendschutz | 55 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 456769 | ||
Datum | 21.01.2008 08:57 MSG-Nr: [ 456769 ] | 10946 x gelesen | ||
Guten Morgen Geschrieben von Franz Weigand Lage des Verteilers bei Brandeinsätzen = Beginn des Gefahrenbereichs Aus Erfahrung, habe Verteiler schon im Korb einer DLK oder mitten in einer verqualmten Fabrikhalle gesehen. Und aus der aktuellen FwDV 1 ist der Passus, dass der Verteiler außerhalb des Gefahrenbereiches liegen sollte gestrichen, er wird nur noch "an der befohlenen Stelle abgelegt". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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