1. Europäische Norm
2. Englisch
Geschrieben von ---Mathoas Bauer, Mühlberg--- nsofern das Land bzw. die FUK-Sachsen nichts gegenteiliges veröffentlicht hat, sollte die Bekleidung Bestandsschutz genießen. Sie darf also weiter verwendet werden. Neu beschaffte Bekleidung muss aber der neuen EN bzw. HuPF entsprechen.
Ihr solltet euch aber darüber im klaren sein, welche Einsatzgrenzen die ältere Bkleidung evtl. besitzt.
Also ich habe mir eine Überhose Teil 4 Typ B ersteigert und habe nun mal aufs Edikett welches eingenäht ist geschaut und da steht halt die alte EN-Nummer drin, da hat mich dann halt stutzig gemacht, ich habe nichts im Internet gefunden das die FUK oder so für Sachsen-Anhalt was rausgebracht haben das man die nicht mehr nehmen kann, könntest ja uach nochmal schauen, aber denke mal das ich diese trotzdem einsetzen kann. Mhh mmit Einsatzgrenzen, was meinst du den damit?
Feuerwehrmänner sterben nie,
sie fahren zur Hölle und fahren den nächsten Einsatz.
Gut Wehr
Michael Höhne
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