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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaWehrersatzdienst Hessen7 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen455820
Datum17.01.2008 14:06      MSG-Nr: [ 455820 ]4529 x gelesen

Hallo,

in Hessen, wie überall, ist eine "tatsächliche Mitwirkung" im Katastrophenschutz nach der Verpflichtung nötig um die Wehrdienstausnahme zu erhalten. Der Aufgabenträger prüft dies Järhlich und teil das der unteren KatS-Behörde mit. Wenn es kein Vorgaben dieser behörde über bestimmte Stundenzahlen gibt liegt es im ermessen der Trägerorganisation eine tatsächliche Mitwirkung zu bejahen oder zu verneinen. Von einer tatsächlichen Mitwirkung kann man Regelmäßig ausgehen wenn weniger als 1/5 aller Dienste im Jahresverlauf nicht besucht wurden.

Am besten ist es, sich einfach mal bei der Organisation gegenüber der man sich zu verpflichten gedenkt, zu erkundigen. Je nachdem ob die jetzt Feuerwehr, THW oder HiOrg heißt kann es da schon gravierende Unterschiede in der Dienstausübung geben.

Gruß, otti


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 17.01.2008 13:45 ., Erlensee
 17.01.2008 13:53 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 17.01.2008 14:06 Matt7hia7s O7., Waldems
 17.01.2008 14:11 ., Erlensee
 17.01.2008 15:05 Matt7hia7s O7., Waldems
 17.01.2008 17:21 Volk7er 7E., Eydelstedt
 17.01.2008 15:21 Mich7ael7 T.7, Butzbach

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